Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Sicherheitstechnische Betreuung, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilung durch geprüfte Fachkräfte. Eine Anfrage, passende Angebote aus Ihrer Region.

  • Qualifizierte Fachkräfte, Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Für Unternehmen kostenlos und unverbindlich
  • Rückmeldung meist innerhalb von 24 Stunden

Angebote für Arbeitsschutz anfordern

Unverbindlich, dauert weniger als 2 Minuten

Welche Leistung benötigen Sie?
Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?
Wo sitzt Ihr Unternehmen?
Bitte den Firmennamen angeben.
Bitte eine gültige Postleitzahl (5 Ziffern) angeben.
Bei mehreren Standorten reicht zunächst der Hauptsitz. Details klären Sie direkt mit den Anbietern.
Wohin dürfen wir die Angebote senden?
Bitte Ihren Vornamen angeben.
Bitte Ihren Nachnamen angeben.
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse angeben.
Bitte eine Telefonnummer angeben.
🔒 SSL-verschlüsselt ✓ Kostenlos ✓ Unverbindlich

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Drei Situationen, in denen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen:

✉️

Post von der Berufsgenossenschaft

Die BG fragt nach Ihrer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Jetzt zählt eine saubere, nachweisbare Lösung.

📈

Das Unternehmen wächst

Mit den ersten Mitarbeitern greifen die Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Wer früh strukturiert startet, spart sich später Nacharbeit.

📄

Unterweisungen und Dokumente überfällig

Jährliche Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Nachweise für Audits oder Ausschreibungen: Ein externer Profi bringt alles auf Stand.

Diese Leistungen decken unsere Partner ab

🦺

Sicherheitstechnische Betreuung

Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Betriebsbegehungen und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss.

📋

Gefährdungsbeurteilung

Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für alle Arbeitsplätze, inklusive Maßnahmenplan und Dokumentation.

🎓

Unterweisungen & Schulungen

Jährliche Arbeitsschutz-Unterweisungen, Ausbildung von Brandschutzhelfern und Organisation der Ersthelfer, vor Ort oder digital.

Beide Pflichten auf einmal erledigen? Viele Partner bieten die Komplettbetreuung zusammen mit Betriebsarzt und Arbeitsmedizin aus einer Hand an.

Rechtlicher Rahmen

Was das Gesetz von Ihnen verlangt

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG, §§ 2 und 5) müssen Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, Stand 2026. Die Einsatzzeiten richten sich nach Betriebsgröße und Betreuungsgruppe der DGUV Vorschrift 2. Dazu kommen die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG) und mindestens jährliche Unterweisungen. Die Verantwortung dafür trägt die Unternehmensleitung persönlich. Unsere Partner setzen genau das rechtssicher für Sie um.

Angebote anfordern

So kommen Sie zur passenden Betreuung

1

Bedarf beschreiben

Leistung, Mitarbeiterzahl, Standort. Eine Anfrage genügt, statt dutzende Anbieter abzutelefonieren.

2

Angebote erhalten

Passende Arbeitsschutz-Dienstleister aus Ihrer Region melden sich mit konkreten Angeboten bei Ihnen.

3

In Ruhe vergleichen

Sie prüfen Leistungsumfang und Konditionen und entscheiden selbst. Ohne Verpflichtung uns gegenüber.

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit

Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?

Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG, §§ 2 und 5) müssen Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Den Umfang regelt die DGUV Vorschrift 2; für Kleinbetriebe gibt es je nach Berufsgenossenschaft vereinfachte Betreuungsmodelle.

Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?

Der Aufwand richtet sich nach Mitarbeiterzahl und Betreuungsgruppe Ihrer Branche, aus denen sich die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 ergeben. Deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Angebote: Sie sehen schwarz auf weiß, welche Leistungen im Jahrespreis enthalten sind.

Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme neuer Tätigkeiten, bei neuen Arbeitsmitteln und nach Unfällen (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1). Jugendliche Beschäftigte müssen halbjährlich unterwiesen werden.

Worin unterscheiden sich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine ausgebildete Fachrolle mit gesetzlich geregelten Einsatzzeiten und berät den Arbeitgeber. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein benannter Mitarbeiter ohne Weisungsbefugnis, der bei mehr als 20 Beschäftigten zusätzlich bestellt werden muss (DGUV Vorschrift 1). Die eine Rolle ersetzt die andere nicht.

Lohnt sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ja. Die Ausbildung eigener Mitarbeiter zur SiFa dauert lange und bindet Kapazität. Mit einem externen Dienstleister buchen Sie geprüfte Qualifikation und feste Einsatzzeiten ohne dauerhafte Fixkosten.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihren Pflichten geben Ihre Berufsgenossenschaft und die zuständige Aufsichtsbehörde. Zuletzt aktualisiert: 6. September 2026.

Arbeitsschutz rechtssicher aufstellen

Beschreiben Sie Ihren Bedarf in 2 Minuten. Geprüfte Arbeitsschutz-Dienstleister aus Ihrer Region melden sich meist innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot.

✓ Kostenlos✓ Unverbindlich✓ Qualifizierte Anbieter
Jetzt Angebote anfordern